MMS GmbH - Mütze Maschinen Service

Fritzlarer Straße 16
34308 Bad Emstal-Balhorn
  Tel.: +49 5625  925520
Fax: +49 5625  925522

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AGB Unternehmer

1. Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen im geschäftlichen Verkehr durch uns, einschließlich aller Nebenleistungen wie z.B. Anreise, Beratung, Montage, an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich rechtliche Sondervermögen als Besteller. Für Lieferungen und Leistungen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Verbraucher“.

Abweichenden oder anderslautenden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Besteller wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, die Geltung wurde ausdrücklich unter Wahrung der Schriftform vereinbart.

Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
 
2. Angebot/Vertragsschluss:
Die auf unserer Internetseite aufgeführten Produkte und Leistungen stellen kein bindendes Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine darauf folgende Bestellung von uns schriftlich bestätigt wird. Erst diese Bestätigung führt zum verbindlichen Vertragsschluss. Bei Lieferungen ohne vorherige Bestätigung kommt der Vertrag mit vorbehaltloser Annahme der Leistung durch den Besteller zustande. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

3. Anwendungstechnische Beratung:
Anwendungstechnische Beratung geben wir aufgrund unserer Erfahrungen verbindlich nur vor Ort. Telefonische Auskünfte sind stets unverbindlich.

4. Lieferung, Leistung und Zahlung:
Soweit nicht anderes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung binnen 3-5 Werktagen ab Eingang der Vorschusszahlung auf unserem Konto. Erfolgt eine Lieferung ohne Vorschussanforderung, erfolgt diese binnen 3-5 Werktagen ab Absendung der Bestätigung gem. Ziff. 2. Im Übrigen gelten folgende Bestimmungen:
a.    Mindestauftragswert pro Bestellung bzw. Rechnungsstellung 15,00 EUR.
b.    Alle Preisangaben sind Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c.    Die Ware wird verkauft ab unserem Geschäftssitz in Weinsheim.
d.    Versand und Verpackung werden gesondert berechnet.
e.    Bei der Vereinbarung der Montage an einem vom Besteller beauftragten Ort, berechnen wir pro Fahrtkilometer EUR 0,65 und pro voller Reisestunde EUR 53,00 sowie pro voller Arbeitsstunde EUR 64,00; anteilige Reise- und Arbeitsstunden werden entsprechend anteilig im 15 Minutentakt berechnet. Der Besteller erhält nach Abschluss der Arbeiten einen vorläufigen und nach Rückkehr am Geschäftssitz einen endgültigen Stundennachweis. Reise- und Arbeitsstunden an Samstagen berechnen wir mit einem Zuschlag von 50 %, solche an Sonn- und/oder Feiertagen mit 100 %.

5. Zahlungsbedingung:
Der Kaufpreis und/oder die voraussichtlichen Montage- und Fahrtkosten sind in Höhe von 60 % vor Übersendung der Ware bzw. vor Beginn der Montageleistung an uns zu zahlen. Der restliche Betrag wird mit Erhalt der Ware bzw. Abschluss der beauftragten Arbeiten fällig. Wir behalten uns bei Bestandkunden die Möglichkeit vor, bereits vor Eingang der Zahlung mit der Leistungserbringung zu beginnen.

6. Versandkosten:
Die bei der unversicherten Versendung der Ware entstehenden Versandkosten hat der Besteller zu tragen.
Eine Versicherung der Versendung erfolgt lediglich auf ausdrücklichen Wunsch und nach verbindlicher Kostenübernahmeerklärung des Bestellers.
Auf Wunsch des Bestellers kann dieser die Ware selbst abholen oder eine Spedition beauftragen.

7. Gefahrübergang:
Die Gefahr des Unterganges und einer Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Besteller über. Insoweit erfolgt der Versand auf Gefahr des Bestellers. Verzögert sich die Versendung auf Wunsch oder aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

8. Untersuchungs-/Rügepflicht:
Der Besteller hat die übersendete Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Werktagen, schriftlich, fernschriftlich oder per Fax mitzuteilen. Eine fernmündliche Mängelrüge genügt nicht. Mängel, die trotz einer sorgfältigen Prüfung nicht erkannt werden, sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich, fernschriftlich oder per Fax mitzuteilen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Lieferung als vertragsgemäß und mangelfrei erbracht.

9. Gewährleistung:
Soweit im Rahmen des Vertragsschlusses eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart wurde, gewährleisten wir, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges diese zugesicherten Eigenschaften hat.
Soweit wir gebrauchte Waren veräußern, wird die Gewährleistung bei Bestellern, die Unternehmer sind, vollständig ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen und/oder Teile davon werden mit dem vorhandenen und in dem Vertrag vereinbarten Zubehör in dem Zustand an den Besteller geliefert, den sie bei Abschluss des Vertrages haben. Die Haftung für offene oder versteckte Mängel wird auch dann ausgeschlossen, wenn der Besteller von der Möglichkeit der vorherigen Besichtigung keinen Gebrauch gemacht hat, es sei denn, die Mängel wurden arglistig verschwiegen oder betreffen eine garantierte Beschaffenheit.
Bei Neuwaren, die als solche gekennzeichnet sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für von uns reparierte, überholte, über-arbeitete mechanische und elektrische Bau-gruppen beträgt die Gewährleitungsfrist sechs Monate.

10. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren durch den Besteller, steht uns das Miteigentum an der neu hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten/verbundenen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung zu; diese neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware.
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur solange veräußern, als er sich mit der Zahlung unserer sämtlichen Forderungen nicht im Verzug befindet. Der Besteller tritt hiermit die aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegenüber Dritten zur Sicherung unserer Ansprüche an uns ab. Wir nehmen die Abtretung ausdrücklich an. Der Besteller ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch uns einzuziehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Besteller auf erstes Anfordern verpflichtet, uns die in seinem Besitz befindliche Vorbehaltsware heraus-zugeben bzw. etwaige, gegen Dritte besteh-ende Herausgabeansprüche wegen der Vorbe-haltsware an uns abzutreten. In der Zurück-nahme oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
 
12. Aufrechnungseinschränkung:
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. Datenspeicherung:
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte ausgehändigt.

14. Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist immer unser Geschäftssitz in 55595 Weinsheim. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, ist Bad Kreuznach.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. Schlussbestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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